Ort der tatsächlichen Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung & Homeoffice
Seit der Begriff des Ortes der tatsächlichen Verwaltung im Jahr 1951 ins Gesetz aufgenommen wurde, ist die Digitalisierung in grossen Schritten vorangeschritten. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit im Zeitalter von Homeoffice und Videokonferenzen über das Internet die Kriterien wie Büroräumlichkeiten, Fehlen von Personal, fehlende telefonische Erreichbarkeit und die Adressumleitung noch zeitgerecht sind und ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung bei zunehmender Mobilität geographisch überhaupt noch feststellen lässt.
STAF-Übergangsregeln aus internationaler Sicht
Die Entwicklungen im internationalen Steuerrecht haben über die letzten Jahre hinweg rasant zugenommen. Auslöser für die in diesem Ausmass bisher unbekannte Dynamik war vor allem das von der OECD und den G20-Staaten initiierte BEPS-Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («Base Erosion and Profit Shifting» – BEPS). Mit einem umfassenden Massnahmenpaket, bestehend aus 15 Aktionspunkten, soll international gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen vorgegangen und damit unerwünschte Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen verhindert werden.
Gewinnsteuerliche Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten im Mehrwertsteuerrecht
Im Rahmen der STAF wurde bei der Gewinnsteuer auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von grenzüberschreitenden In- und Outbound-Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten geschaffen. Es stellt sich die Frage, wie solche Verlagerungen mehrwertsteuerlich zu behandeln sind. Die Behandlung ist namentlich bei Inbound-Verlagerungen in Branchen mit einer reduzierten Vorsteuerquote von Relevanz. Als Ausfluss des «Dual-Entity»-Ansatzes sind Verlagerungen innerhalb des gleichen Rechtssubjekts zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte von Interesse.
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Umsetzung der STAF»
Beim zsis freuen wir uns, für die Unternehmenssteuerreform eine Übersicht über die Umsetzungen in den einzelnen Kantonen geben zu können. Die Autorinnen und Autoren informieren dabei nicht nur über die Senkung des Gewinnsteuersatzes, sondern beleuchten auch den Wechsel von den Steuerprivilegien zur ordentlichen Unternehmensbesteuerung. Sie berichten zudem über die sonstigen kantonalen Besonderheiten.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Bundesrat setzt Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit per 1.1.2025 in Kraft.
Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Telearbeit per 1. Januar 2025 beschlossen.
Neues Kreisschreiben Nr. 6a: Verdecktes Eigenkapital
Am 10. Oktober 2024 hat die ESTV das aktualisierte Kreisschreiben Nr. 6a betreffend «Verdecktes Eigenkapital» publiziert.
Steuern bei der Kostenaufschlagsmethode – ESTV publiziert Stellungnahme zum Urteil des BGer 9C_37/2023
Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil 9C_37/2023 vom 11. Juni 2024 (vgl. unseren Beitrag dazu) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Steueraufwand bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode im Kontext von Art. 58 Abs. 3 DBG in der Kostenbasis zu berücksichtigen sei oder nicht.
ESTV – Mitteilung Verrechnungssteuer: Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen
Die ESTV hat am 18. September 2024 die Verwaltungspraxis gemäss Ziff. 9 des Kreisschreibens Nr. 29c über das Kapitaleinlageprinzip vom 23. Dezember 2023 zur Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen präzisiert.
Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen, die sog. Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese Regelung soll neben der QDMTT, welche bereits per 1. Januar 2024 eingeführt wurde, sicherstellen, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.
Übergangslösung für die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterliegen.
Meldeverfahren in Konzernverhältnissen und Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis, Entscheide und Neuerungen
Workshop von Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Meldeverfahren in Konzernverhältnissen und Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis, Entscheide und Neuerungen».
Gruppeninterne Finanzierungen, Preisanpassungen, Umstrukturierungen und andere aktuelle Erhebungsfragen
Workshop von Stefan Oesterhelt und Pascal Schild anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Gruppeninterne Finanzierungen, Preisanpassungen, Umstrukturierungen und andere aktuelle Erhebungsfragen».
Seminarordner ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 30. August 2022 unter der Leitung von Thomas Jaussi.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Steuer- und abgaberechtliche Behandlung von Immaterialgüterrechten»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Steuer- und abgaberechtliche Behandlung von Immaterialgüterrechten» vom 27. Juni 2022 unter der Leitung von René Schreiber.