Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Sitzverlegung in die Schweiz – Ein Fall für die Altreservenpraxis?
Die Altreservenproblematik ist heutzutage von der täglichen Steuerberatungspraxis in der Schweiz kaum mehr wegzudenken. Die entsprechende Problematik soll im vorliegenden Beitrag anhand einer Sitzverlegung eines ausländischen Unternehmens in die Schweiz untersucht werden. Auch hier ging die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zunächst davon aus, dass die in die Schweiz gebrachten «Altreserven» uneingeschränkt der schweizerischen Missbrauchspraxis unterlägen.
Verfahrensrecht: Die Verrechnungssteuer als Selbstdeklarationssteuer
Die Verrechnungssteuer ist als Selbstdeklarationssteuer ausgestaltet: Der Steuerpflichtige hat selbst für die Deklaration der Verrechnungssteuer resp. die Erfüllung seiner Steuerpflicht besorgt zu sein. Anders als im Verfahren der gemischten Veranlagung kennzeichnet sich das Verfahren nicht durch ein Zusammenwirken von Steuerbehörden und Steuerpflichtigen. Die Verantwortung für die Entrichtung der Verrechnungssteuer unter Einschluss der Bestimmung der Bemessungsbasis liegt vielmehr allein beim Steuerpflichtigen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Neues Formular 12 FL zur Deklaration des Versicherungsstempels durch liechtensteinische Versicherungsnehmer
Am 9. Juli 2021 wurde ein neues Formular 12 FL betreffend die Selbstdeklaration der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien / Versicherung bei einem ausländischen Versicherer durch liechtensteinische Versicherungsnehmer publiziert.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Kontext der OECD-Arbeiten
Der Bundesrat hat den Stand der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Reform der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat will den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten aller Branchen stärken.
ESTV erweitert die pauschale Besteuerung bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Am 17. März 2021 publizierte die ESTV die Änderung von Art. 5a der Berufskostenverordnung. Damit wird die aktuelle Pauschale einerseits ab 1. Januar 2022 in der Berufskostenverordnung geregelt, andererseits berücksichtigt die Pauschale neu die Arbeitswegkosten und wird zu diesem Zweck von 0.8% auf 0.9% pro Monat (respektive von 9.6% auf 10.8% pro Jahr) erhöht.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Tonnagesteuer
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen eröffnet. Eine Einführung im Schweizer Steuerrecht wäre ein gezieltes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
ESTV publiziert Mitteilung zur Besteuerung von Sachauslagen bei kollektiven Kapitalanlagen
In Konkretisierung von Art. 14 StG hält das Kreisschreiben Nr. 24 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 20. November 2017 über die kollektiven Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben fest, dass Sachauslagen in Form von steuerbaren Urkunden durch einen FCP, eine SICAV oder eine KmGK an den Anleger nicht der Umsatzabgabe unterliegen.
Kreisschreiben Nr. 9 und Nr. 16 der ESTV aufgehoben
Die Kreisschreiben Nr. 16 der ESTV vom 13. Juli 2007 betreffend «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» und 1-009-DV-2005 vom 22.Juni 2005 betreffend «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwands bei Ausland-Ausland Geschäften» wurden beide aufgehoben und durch das Kreisschreiben Nr. 50 vom 13. Juli 2020 ersetzt.
ISIS)-Seminarordner «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» vom 27. Mai 2024 unter der Leitung von Ruth Bloch-Riemer in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Strategien und Herausforderungen bei der steuerlichen Due Diligence
Workshop zum Thema «Strategien und Herausforderungen bei der steuerlichen Due Diligence» von Matthias Marbach und Juliette Buob anlässlich des ISIS-Seminars «Aktuelle Steuerthemen bei M&A Transaktionen» vom 21. März 2024.