Wie mobiles Arbeiten das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verändert
Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden.
Home-Office Tätigkeit und die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte – eine Bestandesaufnahme
Die Arbeitswelt hat sich im Zuge von COVID-19 drastisch verändert. Die Rede ist von der Ära der «New Work». Viele Arbeitnehmende arbeiten nun regelmässig im Home-Office an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, aber auch an Orten weltweit. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Frage, ob das Home-Office eines Mitarbeitenden zur steuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens werden kann und welche Aspekte es dabei zu berücksichtigen gilt. Die schweizerische Steuerrechtspraxis war zuletzt diesbezüglich teilweise umstritten und unklar.
Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Kreisschreiben 34 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK)
Am 15. Januar 2020 veröffentlichte die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) aufgrund des Inkrafttretens (1. Januar 2020) des Bundesgesetztes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom 28. September 2018 das Kreisschreiben 34 über die «Interkantonale Steuerausscheidung von Gesellschaften, welche die in der STAF vorgesehenen Abzüge beanspruchen» für die zusätzlichen Abzüge, welche neu für die Staats- und Gemeindesteuer - nicht aber für die Direkten Bundessteuern - eingeführt wurden.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2020 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
ESTV publiziert Kreisschreiben 22a und 23a betreffend Teilbesteuerung von Einkünften aus Beteiligungen im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 31. Januar 2020 die Kreisschreiben Nr. 22a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen und Beschränkung des Schuldzinsenabzugs» und Nr. 23a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Geschäftsvermögen und zum Geschäftsvermögen erklärte Beteiligungen» publiziert.
OECD publiziert Stellungnahme zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 31. Januar 2020 eine Stellungnahme betreffend Besteuerung von multinationalen (digitalen) Unternehmen publiziert, wonach bis Ende 2020 eine Vereinbarung vorliegen soll (vgl. auch taxlawblog-Beiträge vom 12. Oktober 2019 und vom 9. November 2019).
SIF aktualisiert Liste der DBA mit Missbrauchsbestimmungen
Die Abteilung Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 17. Januar 2020 die Liste der Abkommen mit Missbrauchsbestimmungen aktualisiert.
Kanton ZH: Änderungen bei der pauschalen Steueranrechnung
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 an die neuen Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags, bis zu dem bei natürlichen Personen eine pauschale Steueranrechnung erfolgen kann, aufgehoben.
Online-Rückerstattungsantrag der Verrechnungssteuer für in Deutschland ansässige Personen
Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht ab dem 31. Januar 2020 eine Online-Applikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung.
When things don't go well: Sanierung des Start-ups und Liquidation
Workshop von Patric Eggler und Martin Leu anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Mai 2024 mit dem Titel «When things don't go well: Sanierung des Start-ups und Liquidation»
ISIS)-Seminarordner «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» vom 27. Mai 2024 unter der Leitung von Ruth Bloch-Riemer in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.