Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Liste der noch nicht abgeschlossenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, MWST, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben 2023-2025 publiziert.
Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts
Der Bundesrat schlägt im Auftrag des Parlaments (Motion 18.3383) die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im OR vor. Am 12. Januar 2022 hat er die Vernehmlassung betreffend die Einführung eines Schweizer Trusts eröffnet, welche bis zum 30. April 2022 dauert.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2022-2024
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert.
Bundesrat beantwortet diverse steuerliche Vorstösse
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November diverse steuerliche Vorstösse beantwortet (siehe auch den diesbezüglichen Post der ESTV):
Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich tritt gestaffelt in Kraft
Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Für dessen Umsetzung hat der Bundesrat in November ein gestaffeltes Inkrafttreten beschlossen.
Bundesrat setzt neue rechtliche Grundlagen zur Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich in Kraft
Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden nationalen Bundesgesetzes vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen soweit notwendig übernommen und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Es regelt neu die wesentlichen Punkte zur Entlastung der Verrechnungssteuer sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen. Ebenso regelt es wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, wenn das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» (2021)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» vom 21. September 2021 unter der Leitung von René Matteotti und Jürg B. Altorfer.
Quellensteuern – Worauf ist das Augenmerk im neuen Recht zu legen?
Workshop von Birgitte Zulauf und Abramo Lo Parco anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».