Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
ESTV aktualisiert Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
Der Bundesrat hat am 17. August die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der UID-Verordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die STV dem Bundesamt für Statistik Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mind. CHF 100'000, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen.
Der Bund regelt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor, wobei dem Bund 25% und den Kantonen und Gemeinden 75% der Einnahmen zukommen sollen.