Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
Bundesrat will elektronische Steuererklärung ohne Unterschrift ermöglichen
Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten.
STAF tritt am 1. Januar 2020 in Kraft
Gemäss Medienmitteilung vom 14. Juni 2019 wird das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft treten.
Motion: Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben
Der Ständerat hat eine Motion betreffend die Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben abgelehnt.
Motion: Mehrwertsteuer. Halbjährliche Abrechnung auch für die effektive Abrechnungsmethode
Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die bei der Mehrwertsteuer auch für die effektive Abrechnungsmethode eine halbjährliche Abrechnung vorsieht.
STAF – Abschaffung der Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches
Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr anwenden.
FDK publiziert Umfrageergebnis zum Umsetzungsstand der STAF in den Kantonen
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Mitteilung vom 10. Mai 2019 die Umfrageergebnisse zum aktualisierten Umsetzungsstand des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (SV17 / STAF) publiziert.
Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) (Volksabstimmung vom 19. Mai 2019)
Nachdem im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt wurde, haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) abgestimmt. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen (vgl. vorläufige amtliche Endergebnisse).