Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
OECD veröffentlicht das Konsultationsdokument zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Gewinnen
Im Rahmen ihres Projektes zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 8. November 2019 das Konsultationsdokument zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Gewinnen (sog. «Global anti-Base Erosion» oder «GloBE») veröffentlicht.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften betreffend die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu den Änderungen des DBA mit dem Iran
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) mit dem Iran verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Änderungsprotokoll zum DBA mit der Ukraine
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 die Botschaft zur Genehmigung eines Änderungsprotokolls zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) zwischen der Schweiz und der Ukraine verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und passt das DBA zudem an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.
Bundesrat genehmigt weitere Eckwerte der Verrechnungssteuerreform
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2019 weitere Eckwerte zur Reform der Verrechnungssteuer verabschiedet. Die Vernehmlassung soll im ersten Quartal 2020 eröffnet werden.
Steuerinformation zur STAF publiziert
Das Team Dokumentation und Steuerinformation hat in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Steuerpolitik einen Artikel «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) für das Dossier Steuerinformationen erarbeitet.
Annahme der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich
Nachdem auf eidgenössischer Ebene das «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen wurde, wurde die kantonale Vorlage mit einem Ja-Anteil von rund 56% ebenfalls angenommen.
Bundesrat lehnt Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» ab
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» behandelt und beauftragt das EFD, eine Botschaft mit dem Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag auszuarbeiten.