Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
Schweiz und Fürstentum Liechtenstein passen Mehrwertsteuer-Vereinbarung an
Mehrwertsteuerkontrollen über schweizerische Steuerpflichtige dürfen künftig auch in Liechtenstein durchgeführt werden und umgekehrt.
BEPS-Übereinkommen ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten
Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («BEPS-Übereinkommen») ist seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft. Mithilfe des Übereinkommens können bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt angepasst werden.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen MWST auf den Billag-Gebühren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet.
Umsetzung der STAF: Verordnungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
WAK des Nationalrates für Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe bzw. Reform der Verrechnungsteuer
In ihrer Medienmitteilung vom 5. November 2019 orientierte die WAK des Nationalrates über die parlamentarische Initiative zur Umsatz- und zur Versicherungsabgabe, zur Reform der Verrechnungsteuer und zur Rechtsformneutralität bei der Unternehmensbesteuerung.
WAK des Ständerats tritt auf Systemwechsel beim Eigenmietwert ein
Nachdem die WAK des Ständerats an ihrer Augustsitzung der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen erteilt hatte, hat sie nun die Beratung des Systemwechsels beim Eigenmietwert aufgenommen und ist gemäss Medienmitteilung vom 15. November 2019 mit 10 zu 3 Stimmen darauf eingetreten.
Volksinitiative für eine «Mikrosteuer» lanciert
Initianten um Prof. Dr. Marc Chesney und den früheren Bundesratssprecher Oswald Sigg haben am 15. November 2019 Medienleuten bekannt gegeben, dass eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative für eine «Mikrosteuer» im kommenden Januar 2020 starten soll.