Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen.
Der Bund regelt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor, wobei dem Bund 25% und den Kantonen und Gemeinden 75% der Einnahmen zukommen sollen.
Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden
Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Botschaft zur Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer verabschiedet.
Ausgewählte Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene (Juni 2022)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 2. Juni 2022 die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene aktualisiert.
Termin für Referendumsabstimmung zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Der Bundesrat hat den Termin für die Referendumsabstimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) auf den 25. September festgesetzt.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.