Zustellung an Wochenenden und Feiertagen mit “A-Post Plus”: Frist soll später beginnen
Natalja Ezzaini
Am 14. Februar 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Vernehmlassung für eine neue Regelung betreffend die Zustellung von A-Post-Plus-Sendungen an Wochenenden eröffnet.
Am 14. Februar 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Vernehmlassung für eine neue Regelung betreffend die Zustellung von A-Post-Plus-Sendungen an Wochenenden eröffnet.
Die Schweizerische Post bietet seit einiger Zeit die Versandmethode A-Post-Plus an. Damit werden Sendungen auch samstags nachverfolgbar zugestellt. Mit der neuen Regelung sollen fristauslösende Sendungen erst am nächsten Werktag als erfolgt gelten.
Mit der Motion 22.3381 “Harmonisierung der Fristenberechnung” hat die RK-N den Bundesrat beauftragt, die für die ZPO gefundene Lösung der Zustellungsfiktion auf alle anderen Erlasse des Bundes zu übertragen, die ebenfalls Regeln zur Fristenberechnung enthalten. Damit soll sichergestellt werden, dass im gesamten Bundesrecht dieselben Regeln für die Zustellung von fristsetzenden Sendungen gelten. Die Harmonisierung erfordert die Änderung verschiedener Bundesgesetze. Dabei sollen insbesondere das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG), das Bundesgerichtsgesetz (BGG), das Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen, sowie das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) angepasst werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Mai 2024.
Weiterführende Informationen und Dokumente (Erläuternder Bericht, Vorentwurf sowie Synoptische Darstellung der geplanten Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht) sind hier abrufbar.