Bericht zu Reformoptionen bei der Kapital- und Vermögenssteuer
Tabea Lorenz
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 einen Bericht verabschiedet, welcher zum Schluss kommt, dass mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern die Nachteile einer Kapital- und Vermögenssteuer gemildert werden könnten.
Das 2019 angenommene Postulat 17.4292 Derder forderte den Bundesrat dazu auf, einen Bericht zu möglichen Steuererleichterungen und deren Konsequenzen bei der Kapital- und Vermögenssteuer von stark wachsenden KMU zu erstellen. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 einen Bericht verabschiedet, welcher insbesondere fünf punktuelle Reformoptionen diskutiert (Steueraufschub und Steuerstundung, Vergangenheitsorientierte Bewertung bei der Vermögenssteuer, Vermögenssteuerbremse, Fakultative Kapitalsteuer, Kapitalsteuerbremse). Der Bericht kommt zum Schluss, dass mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Kapital- und Vermögenssteuer hin zu ertragsbasierten Steuern die Nachteile einer Vermögens- und Kapitalsteuer gemildert werden könnten.
Der Bundesrat steht einer Verlagerung des Steueraufkommens von substanzbasierten hin zu ertragsbasierten Steuern grundsätzlich positiv gegenüber.
Der Bericht "Kapital- und Vermögenssteuern stark wachsender KMU senken" vom 22. November 2023 ist hier abrufbar.
Die Medienmitteilung vom 22. November 2023 ist hier abrufbar.