Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
Gewinnsteuerliche Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten im Mehrwertsteuerrecht
Im Rahmen der STAF wurde bei der Gewinnsteuer auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von grenzüberschreitenden In- und Outbound-Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten geschaffen. Es stellt sich die Frage, wie solche Verlagerungen mehrwertsteuerlich zu behandeln sind. Die Behandlung ist namentlich bei Inbound-Verlagerungen in Branchen mit einer reduzierten Vorsteuerquote von Relevanz. Als Ausfluss des «Dual-Entity»-Ansatzes sind Verlagerungen innerhalb des gleichen Rechtssubjekts zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte von Interesse.
Daten als mehrwertsteuerliches Entgelt?
Im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung etablieren sich immer mehr Geschäftsmodelle, bei welchen der Nutzer die Leistung auf den ersten Blick kostenlos erhält. Eine genaue Analyse zeigt allerdings, dass er dafür Nutzer- und Nutzungsdaten sowie Content (Inhalt) von sich zur Verfügung stellen muss. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird untersucht, ob aus Sicht der schweizerischen Mehrwertsteuer solche Daten qualitativ und quantitativ als Entgelt nach Art. 3 lit. f und 24 Abs. 1 MWSTG qualifizieren und damit eine steuerbare Leistung vorliegt.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
ESTV publiziert Entwürfe zur Praxisfestlegung MWST: Trusts und Stiftungen; Apotheker und Apothekerinnen
Die ESTV hat am 5. Oktober 2021 erste Entwürfe zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
Der Bundesrat hat am 24. September 2021 in seiner Sitzung die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet.
Umsatzgrenze für Mehrwertsteuerbefreiung von Vereinen soll nicht erhöht werden
An der Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zuhanden der WAK-N verabschiedet und spricht sich darin gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer aus.
Bundesrat genehmigt Anpassung des Zolltarifs ab 1. Januar 2022
Die Revision des international harmonisierten Warenverzeichnisses der Weltzollorganisation (WZO) macht eine Anpassung des Schweizer Zolltarifs nötig. Diese hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 genehmigt.
ESTV - Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz MWSTG
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 7. Mai 2021 materielle Anpassungen betreffend dem Thema: Covid-19-Beiträge zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) aufgeschaltet.
ESTV publiziert Entwürfe zur Praxisfestlegung MWST: Subventionen und Spenden – Massnahmen aufgrund Covid-19
Die ESTV hat am 27. April 2021 erste Entwürfe zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet, welche die folgenden Themen betreffen:
Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften