09/2021
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
Natalja Ezzaini
Selina Many
Der Bundesrat hat am 24. September 2021 in seiner Sitzung die Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet.
Vorgesehen sind namentlich die folgenden Neuerungen:
- Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig (inkl. Durchsetzungsmechanismen).
- Befreiung ausländischer Tour Operators von der Steuerpflicht, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren.
- Reduzierter Steuersatz bei Produkten der Monatshygiene.
- Eingeführt wird zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt.
- Neue Steuerausnahme für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung in Zusammenhang mit Heilbehandlungen.
- KMU können künftig die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen.
- Möglichkeit für die ESTV, ausländische Unternehmen von der Pflicht zu befreien, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.
- Generelle Bezugsteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.
Die Botschaft ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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