Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Deutschland
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Deutschland verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07. Juni 2024 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Er schlägt ein neues Gesetz vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat regelt, mit welchem ein einsprechender völkerrechtlicher Vertrag besteht.
Schweiz und Italien unterzeichnen dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
Am 06. Juni 2024 haben die Schweiz und Italien ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet, welches die Frage der Besteuerung von Homeoffice dauerhaft regelt. Das Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Publikation Bericht «Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST»
Am 31. Mai 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3384 der WAK-N vom 11. April 2024 verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen auf Kryptowerte
Die Erweiterung betrifft den neuen AIA über Kryptowerte sowie die Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten und soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Serbien
Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Serbien verabschiedet.
OECD präzisiert den Kommentar zu Artikel 26 (Informationsaustausch)
Am 19. Februar 2024 aktualisierte der OECD-Rat den Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Es wurde klargestellt, dass Informationen, die im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe erhalten werden, auch gegenüber nicht genannten Personen verwendet werden können.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder»
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2024)
Workshop von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht»
Spezialfragen bei Trust- und Stiftungsstrukturen
Workshop zum Thema «Spezialfragen bei Trust- und Stiftungsstrukturen» von Andrea Opel und Stefan Oesterhelt anlässlich des ISIS-Seminars «Strukturierung des Privatvermögens mittels Trusts oder Stiftungen» vom 31. Oktober 2023.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.