Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
ESTV publiziert Verständigungsvereinbarung zum DBA mit Liechtenstein
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 12. Oktober 2020 eine Verständigungsvereinbarung zum DBA mit Liechtenstein betreffend die Behandlung von Einkommen von in der Schweiz ansässigen Spielern des FC Vaduz nach dem DBA Schweiz-Liechtenstein publiziert.
ESTV - Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Australien
Am 15. September 2020 wurde die Verständigungsvereinbarung über die Verfahrensregeln des in Artikel 24 (Verständigungsverfahren) Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz - Australien vorgesehenen Schiedsverfahrens unterschrieben.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Grenzgängerbesteuerung bei Tele- bzw. Home-Office-Arbeit bleibt bis Ende 2020 in Kraft
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 28. August 2020, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft bleibt.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zum neuen DBA mit Bahrain und zu den Änderungen des DBA mit Kuwait
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaften zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bahrain und zum Änderungsprotokoll des DBA mit Kuwait verabschiedet.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» sowie Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger»
Die ESTV hat am 13. Juli 2020 das Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» und sowie das Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» publiziert. Gleichzeitig werden die jeweils gleichnamigen Vorgängerkreisschreiben Nr. 9 vom 22. Juni 2005 sowie Nr. 16 vom 13. Juli 2007 aufgehoben.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldet den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verfahrensregeln des in Art. 25 Abs. 6 und 7 DBA CH/USA vorgesehenen Schiedsverfahrens.
Schweiz und Malta unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Malta haben am 16. Juli 2020 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Schweiz und Zypern unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Zypern haben am 20. Juli 2020 ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Die Schweiz als Standort für die Steuerplanung internationaler Konzerne (inbound)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»
Steuerliche Herausforderungen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit für Schweizer Konzerne
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»