Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
ESTV veröffentlicht Mitteilungen zu FATCA-Gruppenersuchen (Juni 2021)
Am 28. Juni 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz publiziert.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Am 22. Juni 2021 haben Deutschland und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend der Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird. Die Parteien werden sich zu gegebener Zeit dann erneut konsultieren.
Verständigungsvereinbarung zum Schiedsverfahren nach Art. 24 Abs. 5 des DBA mit Grossbritannien
Die Schweiz und Grossbritannien haben am 16. Juni 2021 eine Verständigungsvereinbarung zur Durchführung des Schiedsverfahrens nach Art. 24 Abs. 5 des DBA Schweiz-Grossbritannien abgeschlossen.
ESTV - Weisung zur korrekten Einreichung von Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen
Am 17. Juni 2021 publizierte die ESTV die neue Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen einzureichen sind.
Verständigungsvereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz
Am 16. Juni 2021 haben Frankreich und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Kontext der OECD-Arbeiten
Der Bundesrat hat den Stand der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA betreffend Quellensteuerbefreiung bei Vorsorgeplänen
Das am 17. Juli 2019 genehmigte Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA sieht vor, dass Dividenden an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (z.B. Säule 3a) ab dem 1. Januar 2020 quellensteuerbefreit sind, sofern diese die Dividenden zahlende US-Gesellschaft nicht beherrschen.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. September 2020 mit dem Titel «Praxisfälle zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen».
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht
Workshop aus dem ISIS)-Seminar vom 2./3. März 2020 mit dem Titel «Unternehmenssteuerrecht 2020»
Strukturierung des Immobilienvermögens mit Blick auf die Nachlassplanung
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 28. November 2019 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Nachlassplanung bei Grundeigentum»
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Erbschaften und Schenkungen - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».