Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
ESTV aktualisiert Wegleitung über den Standard für den AIA in Steuersachen
Die ESTV hat die Wegleitung über den Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen aktualisiert.
Neues Grenzgängerabkommen Schweiz und Italien vom 23. Dezember 2020
Die Schweiz und Italien haben am 23. Dezember 2020 ein neues Grenzgängerabkommen unterzeichnet, welches das derzeit gültige Abkommen von 1974 ersetzt und neu reziprok gilt.
Kanton Zürich: Steuerausscheidung von Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten
§ 57 Abs. 3 StG ZH wurde auf den 01. Januar 2021 an die entsprechende Bestimmung im Gesetz über die direkte Bundessteuer angepasst.
Verständigungsvereinbarung mit den Philippinen
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat eine Verständigungsvereinbarung mit den Philippinen über die Anerkennung und Beibringung von philippinischen Steueransässigkeitsbescheinigungen abgeschlossen. Diese Vereinbarung tritt per 10. Dezember 2020 in Kraft.
ESTV veröffentlicht Mitteilungen zu FATCA-Gruppenersuchen
Am 1. Dezember 2020 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz publiziert.
Konsultationsvereinbarung mit Deutschland zu Grenzgänger und staatlichen Unterstützungsleistungen verlängert
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 3. Dezember 2020, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und Behandlung von staatlichen Unterstützungsleistungen bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt (vgl. unseren Beitrag vom 13. Juni 2020).
Verständigungsvereinbarung mit Frankreich über die Grenzgängerbesteuerung bei Home-Office verlängert
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 3. Dezember 2020, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt.
ESTV - Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldete am 12. November 2020 den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 (Schiedsverfahren).
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder»
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2024)
Workshop von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht»