Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Aktualisierung der Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Australien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Australien aktualisiert.
OECD publiziert Transfer Pricing Guidelines
Am 20. Januar 2022 hat die OECD die aktuellste Version 2022 der Transfer Pricing Guidelines für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen publiziert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit zwölf weiteren Partnerstaaten
An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 07. Dezember hat das SIF bekannt gegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich vom 13. Mai 2020 betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Home Office arbeiten, bis am 31. März 2022 in Kraft bleibt. Sofern keine Kündigung einer der beiden Parteien erfolgt, bleibt sie sodann in Kraft bis am 30. Juni 2022.
Inkrafttreten der Änderungsprotokolle von drei DBA (Zypern, Malta, Liechtenstein)
Die Änderungsprotokolle zu den DBA mit Zypern, Malta und Liechtenstein sind in Kraft getreten. Die meisten Änderungen gelten ab dem 01. Januar 2022, vereinzelt aber bereits ab Inkrafttreten.
ESTV veröffentlicht Mitteilungen zu FATCA-Gruppenersuchen
Am 30. November 2021 hat die die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz publiziert.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Am 30. November 2021 hat das SIF bekannt gegeben, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 11. Juni 2020 betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder».
Internationale Transaktionen mit Bezug auf Immaterialgüter
Workshop von Napoleão Dagnese, Balthasar Denger und Thomas Hug anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Juni 2022 mit dem Titel «Internationale Transaktionen mit Bezug auf Immaterialgüter».