Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Informationsaustausch mit 75 Staaten zu rund 3.1 Mio. Finanzkonten
Gemäss der Medienmitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 7. Oktober 2019 hat die ESTV mit 75 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgt im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika in Kraft getreten
Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben am 20. September 2019 in Bern die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll ihres Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) ausgetauscht. Das gleichentags in Kraft getretene Protokoll stellt einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA dar.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Irland und Korea
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland und Korea verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen DBA um. Zudem wird eine Schiedsklausel in das DBA mit Irland aufgenommen. Beide Botschaften wurden an die eidgenössischen Räte überwiesen.
Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juli 2019 (2C_653/2018): Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS-Kunden
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf Frankreich Informationen zur Identität von mutmasslich in Frankreich steuerpflichtigen UBS-Kunden erteilen.
Schweiz und Irland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und Irland haben am 13. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet.
Schweiz und Niederlande unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Niederlande haben am 12. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Einführung des AIA mit 19 weiteren Staaten und genehmigt Prüfbericht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Botschaft zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 19 weiteren Staaten und Territorien eröffnet.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder».
Internationale Transaktionen mit Bezug auf Immaterialgüter
Workshop von Napoleão Dagnese, Balthasar Denger und Thomas Hug anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Juni 2022 mit dem Titel «Internationale Transaktionen mit Bezug auf Immaterialgüter».