Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Aktualisierung der Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Australien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Australien aktualisiert.
OECD publiziert Transfer Pricing Guidelines
Am 20. Januar 2022 hat die OECD die aktuellste Version 2022 der Transfer Pricing Guidelines für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen publiziert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit zwölf weiteren Partnerstaaten
An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 07. Dezember hat das SIF bekannt gegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich vom 13. Mai 2020 betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Home Office arbeiten, bis am 31. März 2022 in Kraft bleibt. Sofern keine Kündigung einer der beiden Parteien erfolgt, bleibt sie sodann in Kraft bis am 30. Juni 2022.
Inkrafttreten der Änderungsprotokolle von drei DBA (Zypern, Malta, Liechtenstein)
Die Änderungsprotokolle zu den DBA mit Zypern, Malta und Liechtenstein sind in Kraft getreten. Die meisten Änderungen gelten ab dem 01. Januar 2022, vereinzelt aber bereits ab Inkrafttreten.
ESTV veröffentlicht Mitteilungen zu FATCA-Gruppenersuchen
Am 30. November 2021 hat die die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz publiziert.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Am 30. November 2021 hat das SIF bekannt gegeben, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 11. Juni 2020 betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder»
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2024)
Workshop von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht»