Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung – Safe Harbour-Übergangsregelungen für Investmenteinheiten
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Liechtenstein – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle
Am 12. Juli 2023 unterzeichneten Liechtenstein und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommens 2017, berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes und folgt dem Abkommen über den Informationsaustausch (TIEA) nach, dass bereits 2015 mit Italien abgeschlossen wurde. Das DBA erhöht die Rechtssicherheit, führt zu bedeutenden Quellensteuerreduktionen, baut bestehende Investitions- und Finanzierungshemmnisse ab und wird entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter zu stärken.
Der Umsatzbegriff gemäss Mindestbesteuerungsverordnung
Gemäss Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) unterliegen der Schweiz zugehörige Geschäftseinheiten dann der schweizerischen Ergänzungssteuer, wenn diese zu einer Unternehmensgruppe mit mind. EUR 750 Mio. Umsatz gehören. Der Umsatzbegriff als zentrale Voraussetzung der subjektiven Steuerpflicht ist in der Verordnung nur rudimentär geregelt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diesen Begriff unter Bezug verschiedener Dokumente der OECD/G20 aus unterschiedlichen Perspektiven und identifiziert offene Fragen.
Besteuerung Ehegatten in internationalen Verhältnissen – Steuerausscheidungsfragen
In der zsis) Ausgabe vom November 2019 setzten sich die Autorinnen mit steuerrechtlichen Stolpersteinen bei der Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis auseinander. Im vorliegenden Beitrag haben sie den Fokus auf die Steuerausscheidung bei internationalen Ehegatten gelegt. Anhand eines Prüfschemas mit drei Fragen zeigen sie auf, dass ein systematisches Vorgehen für die korrekte Steuerausscheidung unerlässlich ist und dass hier noch immer Handlungsbedarf seitens der Veranlagungsbehörde und der Gerichte besteht.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Verhältnis zu Italien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. August 2022 das Rundschreiben «Erläuterungen zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Italien» veröffentlicht.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass die Schweiz und Italien vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter dem DBA und dem Grenzgängerabkommen von 1974 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 20. Juni 2020) bis Ende Oktober 2022 auf alle natürlichen Personen anwendbar bleibt, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und im anderen Vertragsstaat regelmässig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor Ende Oktober 2022 werden sich die zuständigen Behörden erneut konsultieren.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 20. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Homeoffice arbeiten, geschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung vom 29. Juni 2022 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 2. Juli 2022) um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei. Die Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31. Oktober 2022. Die beiden Staaten haben sich nämlich am 29. Juni 2022 geeinigt an der Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden dauerhaften Vereinbarung über Telearbeit bis dahin zu arbeiten.
Verrechnungssteuer: Anpassung der Praxis der ESTV bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung
Mit Mitteilung vom 19. Juli 2022 informiert die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die folgenden Auswirkungen des am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) auf die Praxis der ESTV im Bereich der Verrechnungssteuer bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung:
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Nicht-Rückkehrtage
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) informierte am 18. Juli 2022 darüber, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands gestützt auf Art. 26 Abs. 3 DBA vereinbart haben, dass Arbeitstage, an denen eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA ganztägig am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat arbeitet, nicht als Arbeitstage gelten, an welchen die Person nach Arbeitsende aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an den Wohnsitz zurückkehrt. Diese Arbeitstage gelten somit nicht als Nicht-Rückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA.
Schweiz und Tadschikistan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 11. Juli 2022 hat das SIF mitgeteilt, dass am 04. Juli 2022 die Schweiz und Tadschikistan ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet haben.
Transfert de siège et restructurations transfrontalières
Cas pratiques présentés par Rebecca Dorasamy lors du séminaire ISIS) du 03 novembre 2021 intitulé "Restructurations / Fusions / Acquisitions".
Remboursement de l'impôt anticipé: pratique des anciennes réserves, liquidation remplaçante et transposition internationale étendue
Cas pratiques présentés par Stefan Oesterhelt et Raphaël Fellay lors du séminaire ISIS) du 03 novembre 2021, intitulé "Restructurations / Fusions / Acquisitions".