Steuerbefreite juristische Personen bei den Gewinn- und Ergänzungssteuern in der Schweiz - Ein Rechtsvergleich
Nicht nur die Gewinnsteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (DBG, StHG), sondern auch die Ergänzungssteuern (GloBE-Mustervorschriften, MindStV) kennen das Konzept der subjektiven Steuerbefreiung juristischer Personen. Die Regelungen sind grundsätzlich deckungsgleich, jedoch gibt es mehrere praxisrelevante Fallkonstellationen, in denen die Ergänzungssteuern die Gewinnsteuerbefreiung aushebeln (z.B. Kantonalbanken, Krankenkassen, neu angesiedelte Unternehmen). Der Autor sieht daher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Steuerbehörden.
Besteuerung Ehegatten in internationalen Verhältnissen – Urteil des Bundesgerichts vom 23. September 2024 Präjudiz zu Steuerausscheidungsfragen
Mit dem Urteil vom 23. September 2024 fällt das Bundesgericht ein langersehntes Präjudiz zur Frage der internationalen Steuerausscheidung von Schulden und Schuldzinsen bei internationalen Ehegatten und redigiert seinen Entscheid zur internationalen Verlegung von Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten vom März 2023. Was bedeutet dieses Präjudiz für die Praxis und wie sind weitere spannende Praxisfälle zu handhaben.
Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung – Safe Harbour-Übergangsregelungen für Investmenteinheiten
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Liechtenstein – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle
Am 12. Juli 2023 unterzeichneten Liechtenstein und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommens 2017, berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes und folgt dem Abkommen über den Informationsaustausch (TIEA) nach, dass bereits 2015 mit Italien abgeschlossen wurde. Das DBA erhöht die Rechtssicherheit, führt zu bedeutenden Quellensteuerreduktionen, baut bestehende Investitions- und Finanzierungshemmnisse ab und wird entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter zu stärken.
Erneute Konsultationsvereinbarung mit Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und staatlichen Unterstützungsleistungen
Deutschland und die Schweiz haben die Konsultationsvereinbarung mit Datum 27. April 2021 nochmals angepasst.
ESTV veröffentlicht FATCA-Schlussverfügungen (II)
Am 30. April 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Inkrafttreten der Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien und Saudi-Arabien
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 16. März 2021 und das DBA mit Saudi-Arabien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Beide DBAs sind ab dem 1. Januar 2022 wirksam.
ESTV veröffentlicht Mitteilungen zu FATCA-Gruppenersuchen
Mit Schreiben vom 5. Februar 2021 ersucht der IRS um Amtshilfe gestützt auf das FATCA-Abkommen sowie des DBA CH-USA. Es wird um Informationen über Konten ersucht, die als US-Konten bzw. als Konten von nichtteilnehmenden Finanzinstituten, an die ausländische meldepflichtige Beträge bezahlt wurden, identifiziert wurden und die das jeweilige Finanzinstitut – mangels Zustimmung zur Meldung der Kontodaten – in aggregierter Form gemeldet hatte. Folgende Finanzinstitute und Jahre sind betroffen:
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Angesichts der Tatsache, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 immer noch aktuell sind, haben sich die Schweiz und Frankreich geeinigt, dass die am 13. Mai 2020 unterzeichnete gegenseitige Vereinbarung bis am 30. Juni 2021 in Kraft bleiben soll.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Tonnagesteuer
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen eröffnet. Eine Einführung im Schweizer Steuerrecht wäre ein gezieltes Mittel, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Bereich der Seeschifffahrtsunternehmen sicherzustellen.
ESTV publiziert Rundschreiben Merkblätter für die Quellenbesteuerung und DBA-Übersichten
Mit dem Rundschreiben Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen vom 15. Februar 2021 informiert die ESTV über Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten mit Stand per 1. Januar 2021. Die Neuerungen gegenüber dem Vorjahr (insbesondere DBA Niederlande) sind in den Beilagen entsprechend gekennzeichnet.
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Grenzüberschreitende Umstrukturierungen» von Patrick Schmid und Thomas Hug anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2023)
Workshop zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmenssteuerrecht 2023» vom 19./20. Juni 2023.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend» vom 12. und 13. September 2022 unter der Leitung von Julia von Ah.