Das Bundesgericht hatte mit Urteil vom 19. September 2019 (2C_170/2019) einen missglückten Umzug von Binningen nach Wollerau zu beurteilen. Es bestätigte dabei das Urteil vom 14. November 2018 des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (810 18 59).

Titre: Dr. iur. et lic. oec., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, LL.M.
Poste: Legal & Tax Partner
Organisation: MME Zürich
E-mail: marcel.jung@mme.ch
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.