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Nichtigkeit von Ermessensveranlagungen
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voir dans la langue originale (Allemand)Das Bundesgericht befasst sich im besprochenen Urteil mit einem Fall eines pensionierten Ehepaares, deren Ermessensveranlagung jedes Jahr systematisch erhöht wurde.
Das Bundesgericht hält zunächst fest, dass nur diejenige Behörde, die mit der Sache befasst sei, jederzeit, die Nichtigkeit einer Entscheidung von Amtes wegen beachten muss. Im vorliegenden Fall war die Ausdehnung des Anfechtungs- und damit des Streitgegenstands der angefochtenen Steuerjahre 2010 bis 2012 unzulässig.
Mit seinem neuesten Entscheid vom 19. August 2024 (9C_673/2023), publiziert am 25. September 2024, bestätigt und präzisiert das Bundesgericht seine Praxis zur Nichtigkeit von Ermessensveranlagungen.
Das Bundesgericht hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen. Ein langjähriger Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes liess sich im Jahr 2022 früh pensionieren. Seine um sieben Jahre ältere Ehegattin war nicht erwerbstätig und hatte das ordentliche Rentenalter be