Quick ReadDer Bund erhebt seit dem 1. Januar 2024 auf dem Gewinn von der Schweiz zugehörigen Geschäftseinheiten grosser Unternehmensgruppen eine schweizerische Ergänzungssteuer. Bedingung ist, dass die multinationale Unternehmensgruppe im konsolidierten Abschluss einen Mindestumsatz von EUR 750 Mio. ausweist. Der Umsatzbegriff, welcher eine zentrale Voraussetzung für die subjektive Steuerpflicht ist, wird in der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) nicht weiter definiert. Allerdings wird an verschiedenen Stellen auf Dokumente der OECD/G20 verwiesen (bspw. GloBE-Mustervorschriften), weshalb für die Auslegung darauf zurückgegriffen werden muss. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den Begriff aus unterschiedlichen Perspektiven.
Monetäre Perspektive: Die relevante Umsatzgrenze liegt in der MindStV bei EUR 750 Mio. (keine Festsetzung in der Landeswährung), kann allerdings aufgrund einer Spezialregelung im Einzelfall auch tiefer sein. Sofern die Unternehmensgruppen ihren konsolidierten Abschluss in einer anderen Präsentationswährung als Euro erstellt, ist diese für die Bestimmung des Umsatzes aufgrund des durchschnittlichen Wechselkurses der Europäischen Zentralbank umzurechnen. Der «ESTV-Jahresmittelkurs» findet keine Anwendung.
Materielle Perspektive: Für die Ermittlung der Umsatzgrenze wird auf einen konsolidierten Abschluss nach einem anerkannten oder zugelassenen Rechnungslegungsstandard wie IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER abgestellt. Ein OR-Konzernabschluss genügt nicht. Hierbei sind auch die gesamten Umsätze von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften mit Minderheitsanteilen (kein Ausschluss der Minderheitsanteile an den Umsätzen) zu berücksichtigen sowie Konzerngesellschaften, die subjektiv von der Ergänzungssteuer befreit sind. Der Begriff «Umsatz» als solcher ist sehr vage definiert, umfasst jedoch im Wesentlichen Erträge aus dem ordentlichen Geschäft. Bei gewissen für die Schweiz wichtigen Branchen wie bspw. Banken oder Rohstoffhändler stellen sich Einzelfragen. Im Übrigen sind auch realisierte und unrealisierte Wertveränderungen von nach der Equity-Methode konsolidierten Joint Ventures und assoziierten Gesellschaften zu berücksichtigen.
Temporäre Perspektive: In zeitlicher Hinsicht ist die Umsatzgrenze dann erfüllt, wenn die Unternehmensgruppe in zwei der vier vorhergehenden Geschäftsjahre die Umsatzgrenze erfüllt. Die GloBE-Mustervorschriften enthalten Spezialregeln bei Verschmelzungen und Spaltungen.
Die im vorliegenden Beitrag enthaltenen Ansichten sind persönliche Überlegungen des Autors. Sie sind weder repräsentativ für noch stehen sie sonst wie in einem Zusammenhang mit Einrichtungen, Institutionen oder Unternehmen, für welche der Autor im Rahmen seiner Berufsausübung tätig ist.