Sollen sich Schweizer Finanzinstitute an der EU "FASTER"-Richtlinie beteiligen?
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Die EU-Richtlinie über eine schnellere und sicherere Erstattung von zu viel einbehaltenen Quellensteuern (FASTER) wurde Ende 2024 offiziell verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, das Verfahren zur Erstattung von Quellensteuern in der EU für Anleger effizienter und für die Steuerbehörden sicherer zu gestalten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen, und diese Vorschriften treten am 1. Januar 2030 in Kraft. Doch welche Auswirkungen hat dies auf in der Schweiz ansässige Finanzinstitute (FI)?
