Die EU-Richtlinie über eine schnellere und sicherere Erstattung von zu viel einbehaltenen Quellensteuern (FASTER) wurde Ende 2024 offiziell verabschiedet und zielt darauf ab, die Verfahren zur Erstattung von Quellensteuern in der EU effizienter und sicherer zu gestalten. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2030 in Kraft und führt zwei beschleunigte Erstattungsverfahren ein: „Erstattung an der Quelle“ und „Schnellerstattung“. Die Vorschriften gelten zwingend für Dividenden auf börsennotierte Aktien; die Mitgliedstaaten können beschließen, sie auch auf Zinsen aus börsennotierten Anleihen anzuwenden. Schweizer Finanzinstitute können dem System beitreten, müssen jedoch umfangreiche Registrierungs-, Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen. Der Artikel analysiert die Funktionsweise von FASTER, die Auswirkungen auf Schweizer Banken und deren bestehende Dienstleistungen zur Steuerrückforderung sowie Möglichkeiten zur Reform des Schweizer Quellensteuerrückerstattungsverfahrens. Während FASTER institutionellen Anlegern erhebliche Vorteile bietet, müssen Schweizer Finanzinstitute eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, bevor sie sich für eine Teilnahme an dem Mechanismus entscheiden.