Zitiervorschlag: Bernhard Schopper, Petrit Ismajli, Sollen sich Schweizer Finanzinstitute an der EU "FASTER"-Richtlinie beteiligen?, in zsis) 1/2026, A2, N [...] (publ.zsis.ch/A2-2026)
Die EU-Richtlinie über eine schnellere und sicherere Erstattung von zu viel einbehaltenen Quellensteuern (FASTER) wurde Ende 2024 offiziell verabschiedet und zielt darauf ab, die Verfahren zur Erstattung von Quellensteuern in der EU effizienter und sicherer zu gestalten. Die Richtlinie tritt am 1.
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Die EU-Richtlinie über eine schnellere und sicherere Erstattung von zu viel einbehaltenen Quellensteuern (FASTER) wurde Ende 2024 offiziell verabschiedet und zielt darauf ab, die Verfahren zur Erstattung von Quellensteuern in der EU effizienter und sicherer zu gestalten. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2030 in Kraft und führt zwei beschleunigte Erstattungsverfahren ein: „Erstattung an der Quelle“ und „Schnellerstattung“. Die Vorschriften gelten zwingend für Dividenden auf börsennotierte Aktien; die Mitgliedstaaten können beschließen, sie auch auf Zinsen aus börsennotierten Anleihen anzuwenden. Schweizer Finanzinstitute können dem System beitreten, müssen jedoch umfangreiche Registrierungs-, Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen. Der Artikel analysiert die Funktionsweise von FASTER, die Auswirkungen auf Schweizer Banken und deren bestehende Dienstleistungen zur Steuerrückforderung sowie Möglichkeiten zur Reform des Schweizer Quellensteuerrückerstattungsverfahrens. Während FASTER institutionellen Anlegern erhebliche Vorteile bietet, müssen Schweizer Finanzinstitute eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, bevor sie sich für eine Teilnahme an dem Mechanismus entscheiden.
Investors, and in particular non-institutional ones such as small businesses and individuals, often do not claim reduced withholding tax (WHT) rates on their investment income. The reasons are well-known and include complex procedures (still largely paper-based), cost of professional advice and lengthy processing times. The current withholding tax rate applicable to dividends and interest are shown in Table 1 for key European Union (EU) Member States.