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Das Mitteilungsverfahren MiKaDiv tritt am 1. Februar 2027 in Kraft und revolutioniert die Abwicklung von Kapitalertragsteuern auf Dividenden deutscher Aktien.
1. Einleitung: MiKaDiv und seine aktuelle Relevanz
2. Die Rolle von Schweizer Verwahrstellen: Pflichten, Herausforderungen und zentrale Akteure
3. Informationsanforderungen entlang der Verwahrkette
4. Konsequenzen fehlender Informationen für Schweizer Verwahrstellen
Das Mitteilungsverfahren für Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien und Hinterlegungsscheine (MiKaDiv) stellt einen zentralen Baustein der Digitalisierung des deutschen Quellensteuersystems dar. Nach mehreren Verschiebungen insbesondere aufgrund der Harmonisierung mit der europäischen FASTER‑Richtlinie, tritt MiKaDiv nun zum 1. Februar 2027 in Kraft.1 Ziel der Reform ist e