Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Ein Uber als digitale Betriebsstätte?
Gestützt auf das konkrete Beispiel von Uber besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Können die Nutzer eine massgebende Rolle bei der Wertschöpfung eines Unternehmens der digitalen Wirtschaft spielen? Und wenn ja, wie können sie verwendet werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen?
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Ständerat nimmt Anpassungen beim Informationsaustausch (AIA) an
Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2020 die Anpassungen beim Informationsaustausch (AIA) angenommen.
FDK publiziert Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat am 29. Mai 2020 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer publiziert.
ESTV veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 17. April 2020 ihren Tätigkeitsbericht 2019 publiziert.
Bundesrat will Fremdkapitalmarkt mit Steuerreform stärken
Der Bundesrat hat am 3. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, wonach der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz gestärkt und eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer geschlossen werden soll.
Ausgewählte Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene (März 2020)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine überarbeitete Fassung der Übersicht über die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene publiziert.
ESTV publiziert Massnahmen und Rundschreiben aufgrund des Coronavirus
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 26. März 2020 Massnahmen aufgrund des Coronavirus publiziert und verweist dabei auf das vom Bundesrat beschlossene Massnahmenpaket (vgl. unseren Beitrag vom 21. März 2020). Weiter hat sie am 24. März 2020 ein entsprechendes Rundschreiben betreffend Zahlungserleichterungen bei der direkten Bundessteuer erlassen.
Bundesrat beschliesst Coronavirus-Massnahmenpaket
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2020 diverse Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund des Coronavirus beschlossen. Die steuerlichen Massnahmen sind wie folgt:
OECD veröffentlicht Bericht zu Transferpreisen bei Finanztransaktionen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 11. Februar 2020 einen Bericht publiziert, worin Leitlinien zu den Verrechnungspreisaspekten von Finanztransaktionen («financial transactions») enthalten sind.
Entgeltliche und unentgeltliche familieninterne Unternehmensnachfolge
Workshop von Alexandra Hirt anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge».
Tax Due Diligence
Workshop von Marco Gehrig anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge».
Management Buy-in und Buy-out bei Kapitalgesellschaften
Workshop von Natalie Peter anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge».
Seminarordner ISIS)-Seminar «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge» (2022)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge» vom 29. November 2022 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach.