Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
Bundesrat setzt revidiertes Gesetz und Verordnung zum AIA in Kraft
Im Rahmen einer Prüfung des Prüfung des Global Forums gegenüber der Schweiz wurden Empfehlungen ausgesprochen. Die Änderungen berücksichtigen diese und beinhalten insbesondere die Aufhebung der Ausnahmebestimmung für Stockwerkeigentumsgemeinschaften sowie eine Anpassung der geltenden Sorgfaltspflichten.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich
Der Bundesrat hat am 4. November 2020 die Botschaft zum totalrevidierten Bundesgesetz von 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (neu: StADG) verabschiedet.
Bundesrat will Too-big-to-fail-Instrumente von Banken bis Ende 2026 von der Verrechnungssteuer ausnehmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 in Bezug auf die Behandlung von Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF) eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer verabschiedet.
Bundesrat Ueli Maurer trifft sich mit Tessiner Regierung zum Grenzgängerabkommen mit Italien
Am. 16. Oktober 2020 traf sich Bundesrat Ueli Maurer mit der Tessiner Kantonsregierung und informierte über den neusten Austausch mit dem italienischen Finanzministerium zum Abkommen über die Besteuerung der Grenzgänger mit Italien.
ESTV publiziert Verständigungsvereinbarung zum DBA mit Liechtenstein
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 12. Oktober 2020 eine Verständigungsvereinbarung zum DBA mit Liechtenstein betreffend die Behandlung von Einkommen von in der Schweiz ansässigen Spielern des FC Vaduz nach dem DBA Schweiz-Liechtenstein publiziert.
Ausgewählte Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene (Oktober 2020)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine überarbeitete Fassung der Übersicht über die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene publiziert.
ESTV - Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Australien
Am 15. September 2020 wurde die Verständigungsvereinbarung über die Verfahrensregeln des in Artikel 24 (Verständigungsverfahren) Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz - Australien vorgesehenen Schiedsverfahrens unterschrieben.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» (2021)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Statuswechsel, Patentbox und F& E Aufwand in der Praxis» vom 21. September 2021 unter der Leitung von René Matteotti und Jürg B. Altorfer.
Quellensteuern – Worauf ist das Augenmerk im neuen Recht zu legen?
Workshop von Birgitte Zulauf und Abramo Lo Parco anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».