Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Aufschaltung der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Am 29. Januar 2019 wurde ein überarbeiteter erster Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis Thema: Kryptowährungen auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 19. Februar 2019. Der erste Entwurf bleibt auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.
Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch besteht punktuell ein Anpassungsbedarf. Der Bundesrat nahm ferner die Analyse einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets zur Kenntnis.
Inkrafttreten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Steuerrecht
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die Eidgenössische Steuerverwaltung massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist. In der Liste aufgeführt sind auch Gesetzes- und Verordnungsprojekte, die noch nicht abgeschlossen sind.
Anpassung des Kreisschreibens über die Durchführung der Steuerausscheidungen für Gemeindesteuern
Das Kreisschreiben des kantonalen Steueramtes an die Gemeindesteuerämter über die Durchführung der Steuerausscheidungen für Gemeindesteuern wurde an an das Zuzugsprinzip und die aktuellen Zuständigkeiten angepasst.
Reform der Verrechnungssteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.
Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff «Teilnehmende Staaten» in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen per 1. Januar 2019 aufzuheben. Damit wird eine internationale Vorgabe umgesetzt.
Kommissionsmehrheit gegen Abschaffung der Biersteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich mit einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Claudio Zanetti zur Aufhebung der Biersteuer befasst (17.469) und mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, die Branche selber sei zufrieden mit dem geltenden Regime der abgestuften Biersteuer, das kleine unabhängige Brauereien begünstige, sie wünsche keine Änderung. Ausserdem wäre eine Abschaffung im Hinblick auf die Prävention ein falsches Signal. Die Minderheit stört sich an der steuerlichen Ungleichbehandlung von Bier und Wein und möchte die Steuer abschaffen.
Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2019
Im Zuge der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 nicht mehr auf Unternehmen anwenden, die diese Praxen erstmalig in Anspruch nehmen wollen.