Editorial zur Schwerpunktausgabe «Umsetzung der STAF»
Beim zsis freuen wir uns, für die Unternehmenssteuerreform eine Übersicht über die Umsetzungen in den einzelnen Kantonen geben zu können. Die Autorinnen und Autoren informieren dabei nicht nur über die Senkung des Gewinnsteuersatzes, sondern beleuchten auch den Wechsel von den Steuerprivilegien zur ordentlichen Unternehmensbesteuerung. Sie berichten zudem über die sonstigen kantonalen Besonderheiten.
Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Referenden gegen STAF-Vorlage und Waffenrichtlinie zustande gekommen
Die Referenden gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und gegen den Bundesbeschluss betreffend die geänderte EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sind formell zustande gekommen.
Inkrafttreten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Steuerrecht
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die Eidgenössische Steuerverwaltung massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist. In der Liste aufgeführt sind auch Gesetzes- und Verordnungsprojekte, die noch nicht abgeschlossen sind.
Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch besteht punktuell ein Anpassungsbedarf. Der Bundesrat nahm ferner die Analyse einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets zur Kenntnis.
Aufschaltung der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Am 29. Januar 2019 wurde ein überarbeiteter erster Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis Thema: Kryptowährungen auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 19. Februar 2019. Der erste Entwurf bleibt auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.
Steuerreform und AHV-Finanzierung: Abstimmung
Der Bundesrat hat entschieden, am 19. Mai 2019 zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum gegen sie zustande kommt. Und zwar, u.a. über das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (BBl 2018 6031).
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2019
Im Zuge der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 nicht mehr auf Unternehmen anwenden, die diese Praxen erstmalig in Anspruch nehmen wollen.
Kommissionsmehrheit gegen Abschaffung der Biersteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich mit einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Claudio Zanetti zur Aufhebung der Biersteuer befasst (17.469) und mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, die Branche selber sei zufrieden mit dem geltenden Regime der abgestuften Biersteuer, das kleine unabhängige Brauereien begünstige, sie wünsche keine Änderung. Ausserdem wäre eine Abschaffung im Hinblick auf die Prävention ein falsches Signal. Die Minderheit stört sich an der steuerlichen Ungleichbehandlung von Bier und Wein und möchte die Steuer abschaffen.