Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.“
Parlament bereinigt revidiertes Verrechnungssteuergesetz
Mit dem revidierten Verrechnungssteuergesetz sollen Ansprüche rückwirkend nur auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren geltend gemacht werden können. Der Nationalrat hat am Donnerstag diese letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.“
Volksabstimmung als letzte Hürde für die Steuervorlage
Der AHV-Steuerdeal steht. Der Ständerat hat die letzten Differenzen ausgeräumt. Damit ist die Steuervorlage 17 bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Herbstsession.
Steuervorlage 17 - Räte sind sich einig
Die Räte sind sich einig über die Steuervorlage 17. Die letzten Differenzen beim Gemeindeartikel und beim Kapitaleinlageprinzip konnten bereinigt werden. Die wichtigsten Eckpunkte zur Steuervorlage 17 im Überblick:
Steuervorlage 17 – die WAK-N auf Ständeratskurs
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur Steuervorlage 17 (18.031) begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen.
WAK-S hat Eckwerte zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung definiert
Nach eingehender Diskussion und umfangreichen Abklärungen hat die WAK-S entschieden, wie der Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden soll, und Verwaltung und Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt.