Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
ESTV erweitert die pauschale Besteuerung bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Am 17. März 2021 publizierte die ESTV die Änderung von Art. 5a der Berufskostenverordnung. Damit wird die aktuelle Pauschale einerseits ab 1. Januar 2022 in der Berufskostenverordnung geregelt, andererseits berücksichtigt die Pauschale neu die Arbeitswegkosten und wird zu diesem Zweck von 0.8% auf 0.9% pro Monat (respektive von 9.6% auf 10.8% pro Jahr) erhöht.
Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich
Die Besteuerung von Kapitalleistungen bei Bezügen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule wird im Kanton Zürich ab Anfang 2022 reduziert, um der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Angesichts der Tatsache, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 immer noch aktuell sind, haben sich die Schweiz und Frankreich geeinigt, dass die am 13. Mai 2020 unterzeichnete gegenseitige Vereinbarung bis am 30. Juni 2021 in Kraft bleiben soll.
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b, Stand 31. Dezember 2020» am 9. März 2021 publiziert.
Liste der anerkannten Anbieter bei der Säule 3a publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2020» am 8. März 2021 publiziert.
Wohnsitzkanton künftig zuständig für Verrechnungssteuer von Erben
Per 1. Januar 2022 soll eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer in Kraft treten, nach welcher die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton (bisher: letzter Wohnsitzkanton des Erblassers) zurückfordern können.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
Remboursement de l'impôt anticipé / Personne physique
Atelier de Didier Nsanzineza et Tanguy Peter à l'occasion du séminaire ISIS) du 7 novembre 2023 intitulé «Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre»
Droit de timbre de négociation/Impôt anticipé: Questions théoriques et pratiques actuelles
Atelier de Lucien Jean à l'occasion du séminaire ISIS) du 7 novembre 2023 intitulé «Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre»
Transactions et restructurations – Partie 2
Atelier de Arthur Magnin à l'occasion du séminaire ISIS) du 7 novembre 2023 intitulé «Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre»
Dossier de séminaire ISIS) «Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre» (2023)
Etudes de cas, solutions détaillées et transparents : vous trouverez ici tous les documents des différents ateliers selon la description du contenu ci-dessous du séminaire ISIS) "Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre" du 7 novembre 2023 sous la direction de Laila Rochat.