Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
Gewinnsteuerliche Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten im Mehrwertsteuerrecht
Im Rahmen der STAF wurde bei der Gewinnsteuer auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von grenzüberschreitenden In- und Outbound-Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten geschaffen. Es stellt sich die Frage, wie solche Verlagerungen mehrwertsteuerlich zu behandeln sind. Die Behandlung ist namentlich bei Inbound-Verlagerungen in Branchen mit einer reduzierten Vorsteuerquote von Relevanz. Als Ausfluss des «Dual-Entity»-Ansatzes sind Verlagerungen innerhalb des gleichen Rechtssubjekts zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte von Interesse.
Daten als mehrwertsteuerliches Entgelt?
Im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung etablieren sich immer mehr Geschäftsmodelle, bei welchen der Nutzer die Leistung auf den ersten Blick kostenlos erhält. Eine genaue Analyse zeigt allerdings, dass er dafür Nutzer- und Nutzungsdaten sowie Content (Inhalt) von sich zur Verfügung stellen muss. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird untersucht, ob aus Sicht der schweizerischen Mehrwertsteuer solche Daten qualitativ und quantitativ als Entgelt nach Art. 3 lit. f und 24 Abs. 1 MWSTG qualifizieren und damit eine steuerbare Leistung vorliegt.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
«ESTV SuisseTax»: Überführung auf die Bundesplattform «ePortal»
Die Dienstleistungen in ESTV SuisseTax werden gemäss Mitteilung der ESTV vom 15. November 2022 auf die Bundesplattform «ePortal» überführt.
ESTV publiziert Entwurf zur Praxisfestlegung MWST: Gesundheitswesen
Die ESTV hat am 6. Oktober 2022 einen ersten Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet:
Anpassung der MWST-Info 08 Privatanteile
Die Ziff. 1.5.2 und 1.5.6 der MWST-Info 08 Privatanteile der ESTV wurden infolge einer Praxisänderung am 17. September 2022 angepasst. Verwendet der Mitarbeiter sein privates Fahrzeug für betriebliche Zwecke und übernimmt das Unternehmen als Entschädigung die laufenden Betriebskosten (nicht jedoch die Anschaffungskosten), kann der Privatanteil der übernommenen Betriebskosten pauschal mit CHF 150 / Monat (inkl. MWST) berechnet werden.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der UID-Verordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die STV dem Bundesamt für Statistik Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mind. CHF 100'000, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen.
Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Mehrwertsteuerrechtliche Probleme bei Grundstücken, insbesondere bei Überbauung, Nutzung und Veräusserung von Liegenschaften, sowie bei Immobiliengesellschaften