Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
«Mutter-Tochter»-Regelung zwischen Italien und der Schweiz
Die in diesem Artikel beschriebene Stellungnahme Nr. 537 vom 6. August 2021 der italienischen Finanzverwaltung ist ein weiteres Zeichen der «Normalisierung» der ertragsteuerlichen Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Sitzverlegung in die Schweiz – Ein Fall für die Altreservenpraxis?
Die Altreservenproblematik ist heutzutage von der täglichen Steuerberatungspraxis in der Schweiz kaum mehr wegzudenken. Die entsprechende Problematik soll im vorliegenden Beitrag anhand einer Sitzverlegung eines ausländischen Unternehmens in die Schweiz untersucht werden. Auch hier ging die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zunächst davon aus, dass die in die Schweiz gebrachten «Altreserven» uneingeschränkt der schweizerischen Missbrauchspraxis unterlägen.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Verhältnis zu Italien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. August 2022 das Rundschreiben «Erläuterungen zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Italien» veröffentlicht.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass die Schweiz und Italien vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter dem DBA und dem Grenzgängerabkommen von 1974 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 20. Juni 2020) bis Ende Oktober 2022 auf alle natürlichen Personen anwendbar bleibt, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und im anderen Vertragsstaat regelmässig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor Ende Oktober 2022 werden sich die zuständigen Behörden erneut konsultieren.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 20. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Homeoffice arbeiten, geschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung vom 29. Juni 2022 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 2. Juli 2022) um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei. Die Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31. Oktober 2022. Die beiden Staaten haben sich nämlich am 29. Juni 2022 geeinigt an der Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden dauerhaften Vereinbarung über Telearbeit bis dahin zu arbeiten.
Verrechnungssteuer: Anpassung der Praxis der ESTV bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung
Mit Mitteilung vom 19. Juli 2022 informiert die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die folgenden Auswirkungen des am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) auf die Praxis der ESTV im Bereich der Verrechnungssteuer bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung:
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Nicht-Rückkehrtage
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) informierte am 18. Juli 2022 darüber, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands gestützt auf Art. 26 Abs. 3 DBA vereinbart haben, dass Arbeitstage, an denen eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA ganztägig am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat arbeitet, nicht als Arbeitstage gelten, an welchen die Person nach Arbeitsende aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an den Wohnsitz zurückkehrt. Diese Arbeitstage gelten somit nicht als Nicht-Rückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA.
Schweiz und Tadschikistan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 11. Juli 2022 hat das SIF mitgeteilt, dass am 04. Juli 2022 die Schweiz und Tadschikistan ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet haben.
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Vermögensanlagen natürlicher Personen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Steuerplanung zwischen Legalität und Kriminalität: Steuerumgehung, Rechtsmissbrauch, Abkommensmissbrauch und Steuerkriminalität - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung von Unternehmen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Erbschaften und Schenkungen - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».