Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Abzugssteuern
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung über das Verfahren zur Entlastung von deutschen Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen haben.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über das grenzüberschreitende Homeoffice
Gemäss Medienmitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und des Eidgenössisches Finanzdepartements (EFD) vom 22. Dezember 2022 haben sich die Schweiz und Frankreich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt, welche ab dem 1. Januar 2023 gilt. Demnach können pro Jahr bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Homeoffice - Keine Verlängerung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Dezember 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien vom 18./19. Juni 2020, die unter anderem ausserordentliche und vorläufige Sonderregelungen für die Besteuerung von Homeoffice beinhaltet, lediglich bis zum 31. Januar 2023 in Kraft bleibt.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Japan
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Tadschikistan
Am 16. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt um.
Schweiz und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben am 5. November 2022 in Abu Dhabi ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 27. Oktober 2022 hat das SIF bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18. Juli 2022 über die Besteuerung der Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleibt.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und dem Königreich der Niederlande
Das SIF hat am 13. Oktober 2022 die «Verständigungsvereinbarung vom 6. bzw. 29. September 2022 über die Verfahrensregeln des in Artikel 25 (Verständigungsverfahren) Absatz 5 des Abkommens vom 26. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht vorgesehenen Schiedsverfahrens» veröffentlicht.