Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Schweiz und Südkorea unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Am 17. Mai 2019 haben die Schweiz und Südkorea ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Änderungsprotokoll zum DBA mit Ecuador tritt in Kraft
Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Ecuador auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist am 17. April 2019 in Kraft getreten.
SIF publiziert Verständigungsvereinbarung zum DBA zwischen der Schweiz und Kolumbien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 5. März 2019 eine Verständigungsvereinbarung (Vereinbarung) zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 26. Oktober 2007 (DBA Schweiz-Kolumbien) publiziert.
Nationalrat gegen Bericht zu Steuerhinterziehung
Der Nationalrat will nicht wissen, in welchem Ausmass in der Schweiz Steuern hinterzogen werden. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen.
Nationalrat will keine Auslegeordnung über Steuer-Selbstanzeigen
Der Nationalrat erachtet es nicht für nötig zu erfahren, wie sich die straflosen Selbstanzeigen von Steuersündern seit 2010 entwickelt haben. Er hat es ganz knapp mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt, den Bundesrat mit einem entsprechenden Bericht zu beauftragen. Dabei hätte selbst dieser einen solchen für sinnvoll erachtet.
Nationalrat genehmigt Abkommen gegen Steuervermeidung
Das Parlament befürwortet die Umsetzung internationaler Standards gegen Steuervermeidung von Unternehmen. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für ein Abkommen ausgesprochen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Kommission folgt ausserdem dem Beschluss des Nationalrates aus der vergangenen Wintersession und beantragt, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien (18.064; 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung) und dem Vereinigten Königreich (18.062; einstimmig) zu genehmigen.
Quellensteuer nach DBA
Die Abteilung Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hat die Übersichten über die vertraglichen Begrenzungen ausländischer Steuern, über die Steuerentlastungen für schweizerische Dividenden und Zinsen sowie über die Länder, deren Abkommen Missbrauchsbestimmungen enthalten aktualisiert.
Einsatz ausländischer Rechtsformen in der grenzüberschreitenden Strukturierung der Geschäftstätigkeit
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»
Steuerliche Herausforderungen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit für Schweizer Konzerne
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»