Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Einführung des AIA mit 19 weiteren Staaten und genehmigt Prüfbericht
Peter von Burg
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Botschaft zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 19 weiteren Staaten und Territorien eröffnet.
Das Inkrafttreten des AIA mit den unten stehenden Staaten und Territorien ist per 1. Januar 2020 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2021 erfolgen.
Das schweizerische AIA-Netzwerk soll um folgende 19 Staaten und Territorien erweitert werden: Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei und Vanuatu. Da sich seit Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (vgl. taxlawblog-Beitrag vom 08. Dezember 2018) der Oman zum AIA bekannt hat, wird dieser ebenfalls als Partnerstaat aufgeführt.
Ferner hat der Bundesrat den Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des AIA durch Partnerstaaten genehmigt. Der Bericht wird nun den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet. Der Bundesrat wird danach beschliessen, ob mit einem Partnerstaat unter Umständen keine Daten ausgetauscht werden sollen.
Die Medienmitteilung und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.