Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Steuern bei der Kostenaufschlagsmethode – ESTV publiziert Stellungnahme zum Urteil des BGer 9C_37/2023
Das Bundesgericht hat sich in seinem Urteil 9C_37/2023 vom 11. Juni 2024 (vgl. unseren Beitrag dazu) unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Steueraufwand bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode im Kontext von Art. 58 Abs. 3 DBG in der Kostenbasis zu berücksichtigen sei oder nicht.
Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen, die sog. Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese Regelung soll neben der QDMTT, welche bereits per 1. Januar 2024 eingeführt wurde, sicherstellen, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Bestimmung der Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Vernehmlassung zur Bestimmung der Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA über Kryptowerte) eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat festlegen, ab wann die Schweiz mit welchen Partnerstaaten automatisch Informationen über Kryptowerte austauschen soll.
Schweiz und Ungarn unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 12. Juli 2024 haben die Schweiz und Ungarn ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet.
Schweiz und USA einigen sich auf gegenseitigen Informationsaustausch zu Finanzdaten
Die Schweiz und die USA haben am 27. Juni 2024 in Bern ein neues FATCA-Abkommen unterzeichnet. Derzeit liefert die Schweiz einseitig Informationen zu Finanzkonten an die USA. In Zukunft wird sie im Rahmen eines automatischen Informationsaustauschs auch entsprechende Informationen aus den USA erhalten. Der Modellwechsel soll voraussichtlich ab 2027 gelten.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum DBA mit Angola
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Botschaft zum DBA mit Angola verabschiedet.
Schweiz und Italien unterzeichnen dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
Am 06. Juni 2024 haben die Schweiz und Italien ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet, welches die Frage der Besteuerung von Homeoffice dauerhaft regelt. Das Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07. Juni 2024 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Er schlägt ein neues Gesetz vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat regelt, mit welchem ein einsprechender völkerrechtlicher Vertrag besteht.
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Vermögensanlagen natürlicher Personen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Steuerplanung zwischen Legalität und Kriminalität: Steuerumgehung, Rechtsmissbrauch, Abkommensmissbrauch und Steuerkriminalität - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung von Unternehmen – national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».
Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Erbschaften und Schenkungen - national und international
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».