Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Konsultationsvereinbarung mit Deutschland über die Besteuerung von Bahnpersonal
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 13. Mai 2020 eine neue Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von Bahnpersonal abgeschlossen.
SIF publiziert Peer-Review-Bericht des Global Forums
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 6. April 2020 den Peer-Review-Bericht zum Informationsaustausch auf Ersuchen für Steuerzwecke veröffentlicht.
ESTV – Kennzahlen zur internationalen Amtshilfe
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 27. Februar 2020 die Kennzahlen zur internationalen Amtshilfe 2019 aktualisiert.
OECD veröffentlicht Bericht zu Transferpreisen bei Finanztransaktionen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 11. Februar 2020 einen Bericht publiziert, worin Leitlinien zu den Verrechnungspreisaspekten von Finanztransaktionen («financial transactions») enthalten sind.
OECD publiziert Stellungnahme zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 31. Januar 2020 eine Stellungnahme betreffend Besteuerung von multinationalen (digitalen) Unternehmen publiziert, wonach bis Ende 2020 eine Vereinbarung vorliegen soll (vgl. auch taxlawblog-Beiträge vom 12. Oktober 2019 und vom 9. November 2019).
SIF aktualisiert Liste der DBA mit Missbrauchsbestimmungen
Die Abteilung Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 17. Januar 2020 die Liste der Abkommen mit Missbrauchsbestimmungen aktualisiert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Steuerabkommen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (neu StADG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. März 2020.
BEPS-Übereinkommen ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten
Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («BEPS-Übereinkommen») ist seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft. Mithilfe des Übereinkommens können bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt angepasst werden.
Transfert de siège et restructurations transfrontalières
Cas pratiques présentés par Rebecca Dorasamy lors du séminaire ISIS) du 03 novembre 2021 intitulé "Restructurations / Fusions / Acquisitions".
Remboursement de l'impôt anticipé: pratique des anciennes réserves, liquidation remplaçante et transposition internationale étendue
Cas pratiques présentés par Stefan Oesterhelt et Raphaël Fellay lors du séminaire ISIS) du 03 novembre 2021, intitulé "Restructurations / Fusions / Acquisitions".