Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
ESTV aktualisiert Wegleitung über den Standard für den AIA in Steuersachen
Die ESTV hat die Wegleitung über den Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen aktualisiert.
Neues Grenzgängerabkommen Schweiz und Italien vom 23. Dezember 2020
Die Schweiz und Italien haben am 23. Dezember 2020 ein neues Grenzgängerabkommen unterzeichnet, welches das derzeit gültige Abkommen von 1974 ersetzt und neu reziprok gilt.
Kanton Zürich: Steuerausscheidung von Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten
§ 57 Abs. 3 StG ZH wurde auf den 01. Januar 2021 an die entsprechende Bestimmung im Gesetz über die direkte Bundessteuer angepasst.
Verständigungsvereinbarung mit den Philippinen
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat eine Verständigungsvereinbarung mit den Philippinen über die Anerkennung und Beibringung von philippinischen Steueransässigkeitsbescheinigungen abgeschlossen. Diese Vereinbarung tritt per 10. Dezember 2020 in Kraft.
ESTV veröffentlicht Mitteilungen zu FATCA-Gruppenersuchen
Am 1. Dezember 2020 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz publiziert.
Konsultationsvereinbarung mit Deutschland zu Grenzgänger und staatlichen Unterstützungsleistungen verlängert
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 3. Dezember 2020, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und Behandlung von staatlichen Unterstützungsleistungen bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt (vgl. unseren Beitrag vom 13. Juni 2020).
Verständigungsvereinbarung mit Frankreich über die Grenzgängerbesteuerung bei Home-Office verlängert
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 3. Dezember 2020, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt.
ESTV - Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldete am 12. November 2020 den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Österreich zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 (Schiedsverfahren).