Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Deutschland
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Deutschland verabschiedet.
Publikation Bericht «Potenzial für die Schweizer KMU-Wirtschaft bei einem Anschluss an den EU One-Stop-Shop zur Abrechnung der MWST»
Am 31. Mai 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3384 der WAK-N vom 11. April 2024 verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen auf Kryptowerte
Die Erweiterung betrifft den neuen AIA über Kryptowerte sowie die Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten und soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Serbien
Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Serbien verabschiedet.
OECD präzisiert den Kommentar zu Artikel 26 (Informationsaustausch)
Am 19. Februar 2024 aktualisierte der OECD-Rat den Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Es wurde klargestellt, dass Informationen, die im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe erhalten werden, auch gegenüber nicht genannten Personen verwendet werden können.
Bundesrat schafft nationale Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
Am 1. März 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet.
Interkantonale und internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens
Unternehmen - Internationales Steuerrecht 2017 - Schweiz/Deutschland
ISIS)-Seminar vom 25. April 2017.