Einzelfragen zum Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Workshop von Fabian Utzinger und René Matteotti anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. September 2021 mit dem Titel «Statuswechsel, Patentbox und F&E Aufwand in der Praxis».
Die STAF ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Bestimmungen sind von ihrem Charakter her neuartig, auch weil sie sich an internationalen Rahmenbedingungen orientieren und sich nur teilweise aus der Steuersystematik herleiten lassen. Ihre Anwendung kann sich daher nicht einzig auf den Wortlaut abstützen, sondern es müssen unter Auswertung derMaterialien sämtliche Elemente einer umfassenden Auslegung einbezogen werden. Das führt dazu, dass sich Unternehmen, Berater und Behörden in konkreten Fragestellungen in ihrer Praxis schrittweise an eine zweckmässige und gesetzeskonforme Anwendung herantasten müssen. Eine besondere Herausforderung bilden die verfahrensrechtlichen Aspekte, insbesondere die Aufbereitung der für die Geltendmachung der STAF-Ermässigungen notwendigen Daten. Die aktuelle Fragestellungen, welche nicht in behördlichen Verlautbarungen behandelt werden können, sollen aufgegriffen und Lösungsansätze aus der Optik Unternehmen, Beratung, Behörden und Wissenschaft dargestellt werden.