Neuregelung des Steuererlasses – alter Wein in neuen Schläuchen?
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Am 1. Januar 2016 ist das Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses (Steuererlassgesetz, AS 2015 9) in Kraft getreten. Neben der Kodifizierung der Voraussetzungen des Erlasses und der Regelung des (zur Verfügung führenden erstinstanzlichen) Verfahrens auf Gesetzesstufe wurde die Eidgenössische Erlasskommission (EEK) abgeschafft und der Instanzenzug/der Rechtsschutz komplett modifiziert. Nachstehender Beitrag bietet eine Skizzierung der Neuregelungen sowie eine kurze Würdigung.
