Nachfolgende Ausführungen befassen sich mit den Beiträgen an die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV), die Invalidenvorsorge (IV) sowie an die Erwerbsersatzordnung (EO). Dabei ist insbesondere auf die Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO, welche auf den 1. Januar 2019 vollständig überarbeitet wurde, einzugehen. Ein besonderer Fokus gilt den Änderungen, welche sich im Vergleich zur Vorjahresversion (Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO in der Fassung vom 1. Januar 2018) ergeben haben.

Titre: Dr. iur., Rechtsanwältin
Poste: Associate
Organisation: Bär & Karrer
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