Das Fürstentum Liechtenstein definiert mit dem Token- und VT-Dienstleistergesetz einen rechtlichen Rahmen für alle Anwendungen der Token-Ökonomie, um die Rechtssicherheit bei vielen heutigen und zukünftigen Geschäftsmodellen zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um die grundlegenden Aspekte einer Token-Ökonomie, wie die Erzeugung von Token oder die Verwahrung und nicht um die Regulierung von finanzmarktnahen Tätigkeiten, wie z.B. einer Börse für Zahlungstoken. Zu diesem Zweck hat das TVTG auch die folgenden neuen Rollen definiert:
- Token Emittent
- Token Erzeuger
- VT-Verwahrer
- Physischer Validator
- VT-Protektor
- VT-Wechselstubenbetreiber
- VT-Prüfstelle
- VT-Preisdienstleister
- VT-Identitätsdienstleister
Der Beitrag zeigt, dass es in Liechtenstein zwar nun eine gesetzliche Grundlage für die Tokenökonomie gibt, aber keine Anpassungen des Steuergesetzes notwendig sind. Denn die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Steuerrechts führt dazu, dass ein Sachverhalt unabhängig von der verwendeten Technologie subsumiert und steuerlich beurteilt werden kann. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass auch bei DLT-Projekten das Zusammenspiel aus Ertragssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelsteuern kritisch berücksichtigt werden. Bei der Distributed Ledger Technologie (DLT) handelt es sich um dezentrale Datenbanken bei denen die Daten, bspw. von Transaktionen oder von Vermögenswerten, bei allen Teilnehmern vor Ort erfasst werden. Die Blockchain ist einer typische Art der DLT.
Von besonderer Bedeutung sind jedoch die Anforderungen an die Buchhaltung. Denn eine ordnungsgemässe und vollständige Erfassung aller Transaktionen setzen ein hohes technisches Verständnis voraus und es empfiehlt sich hier ausdrücklich, dass ein Team aus Informatik und Buchhaltung gemeinsam die Auslesung und Auswertung der übermittelten Daten vornimmt.