Zitiervorschlag: Matthias Langer, Das liechtensteinische «Blockchain Gesetz» (TVTG) aus Sicht der Steuerberatung , in zsis) 2/2020, A3, N [...] (publ.zsis.ch/A3-2020)
Das Fürstentum Liechtenstein definiert mit dem Token- und VT-Dienstleistergesetz einen rechtlichen Rahmen für alle Anwendungen der Token-Ökonomie, um die Rechtssicherheit bei vielen heutigen und zukünftigen Geschäftsmodellen zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um die grundlegenden Aspekte einer Token-Ökonomie, wie die Erzeugung von Token oder die Verwahrung und nicht um die Regulierung von finanzmarktnahen Tätigkeiten, wie z.B.
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Das Fürstentum Liechtenstein definiert mit dem Token- und VT-Dienstleistergesetz einen rechtlichen Rahmen für alle Anwendungen der Token-Ökonomie, um die Rechtssicherheit bei vielen heutigen und zukünftigen Geschäftsmodellen zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um die grundlegenden Aspekte einer Token-Ökonomie, wie die Erzeugung von Token oder die Verwahrung und nicht um die Regulierung von finanzmarktnahen Tätigkeiten, wie z.B. einer Börse für Zahlungstoken. Zu diesem Zweck hat das TVTG auch die folgenden neuen Rollen definiert:
Token Emittent
Token Erzeuger
VT-Verwahrer
Physischer Validator
VT-Protektor
VT-Wechselstubenbetreiber
VT-Prüfstelle
VT-Preisdienstleister
VT-Identitätsdienstleister
Der Beitrag zeigt, dass es in Liechtenstein zwar nun eine gesetzliche Grundlage für die Tokenökonomie gibt, aber keine Anpassungen des Steuergesetzes notwendig sind. Denn die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Steuerrechts führt dazu, dass ein Sachverhalt unabhängig von der verwendeten Technologie subsumiert und steuerlich beurteilt werden kann. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass auch bei DLT-Projekten das Zusammenspiel aus Ertragssteuer, Mehrwertsteuer und Stempelsteuern kritisch berücksichtigt werden. Bei der Distributed Ledger Technologie (DLT) handelt es sich um dezentrale Datenbanken bei denen die Daten, bspw. von Transaktionen oder von Vermögenswerten, bei allen Teilnehmern vor Ort erfasst werden. Die Blockchain ist einer typische Art der DLT.
Von besonderer Bedeutung sind jedoch die Anforderungen an die Buchhaltung. Denn eine ordnungsgemässe und vollständige Erfassung aller Transaktionen setzen ein hohes technisches Verständnis voraus und es empfiehlt sich hier ausdrücklich, dass ein Team aus Informatik und Buchhaltung gemeinsam die Auslesung und Auswertung der übermittelten Daten vornimmt.
1. Inkrafttreten und Ziele des «Blockchain-Gesetzes»
Am 1. Januar 2020 ist im Fürstentum Liechtenstein das Gesetz vom 3. Oktober 2019 über Token und VT-Dienstleister (TVTG)01 in Kraft getreten. «VT» steht für «vertrauenswürdige Technologien». In der Öffentlichkeit wird dieses Gesetz schlicht «Blockchain Gesetz» genannt. Es ist ein Ziel des TVTG, Themen wie Initial Coin Offering (ICO) und Security Token Offering (STO) zu regeln. Im Übrigen klärt das Gesetz rechtliche Grundsatzfragen im Zusa