Citation: Adrian Briner, Tobias Steinemann, Besteuerung von NFTs in der Luxusbranche – eine Case Study, in zsis) 3/2023, A7, N [...] (publ.zsis.ch/A7-2023)
Non-Fungible-Token (kurz «NFTs»), also einzigartige kryptographische Token, die einen physischen oder digitalen Wert repräsentieren, sind zurzeit in aller Munde – spätestens seit der NFT «Everydays: the First 5000 Days» im Jahr 2021 von Christie's für USD 69.3 Millionen versteigert wurde. NFTs sind jedoch nicht nur «Spekulationsobjekte», sondern eignen sich auch hervorragend für die Vorfinanzierung und Vermarktung sowie die Stärkung der Kundenbindung bei Non-Tech-Unternehmen.
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Non-Fungible-Token (kurz «NFTs»), also einzigartige kryptographische Token, die einen physischen oder digitalen Wert repräsentieren, sind zurzeit in aller Munde – spätestens seit der NFT «Everydays: the First 5000 Days» im Jahr 2021 von Christie's für USD 69.3 Millionen versteigert wurde. NFTs sind jedoch nicht nur «Spekulationsobjekte», sondern eignen sich auch hervorragend für die Vorfinanzierung und Vermarktung sowie die Stärkung der Kundenbindung bei Non-Tech-Unternehmen. Anhand der erstmals im Jahr 2021 herausgegebenen NFTs der Uhrenmarke DuBois et fils zeigt dieser Artikel auf, wie Unternehmen in der Luxusbranche NFTs sowohl zur Vermarktung der Produkte als auch zum Aufbau einer engen Kundenbeziehung einsetzen können und welche Steuerthemen dabei zu beachten sind.
Obwohl die Blockchain-Technologie neu und revolutionär ist, lässt sich die Behandlung von NFTs – jedenfalls solange es sich bei diesen um Nutzungstoken handelt – unkompliziert im Schweizer Steuersystem abbilden. Wichtig dabei ist, dass der Token und die mit dem Token verbundenen Transaktionen korrekt verstanden werden. Handelt es sich aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung zwischen Token-Eigentümer und Token-Emittent um einen Nutzungstoken, so richtet sich die steuerliche Behandlung bei der Gewinnsteuer und Kapitalsteuer grundsätzlich nach der handelsrechtlich vorgenommenen Verbuchung. Verrechnungssteuer- und Stempelsteuerfolgen sind bei Nutzungstoken nicht zu beachten. Bei der Vermögenssteuer ist der Token mindestens zum Anschaffungswert zu versteuern. Da sowohl die Herausgabe als auch der Verkauf von Nutzungstoken jedoch immer auch der Mehrwertsteuer unterliegen, ist die mehrwertsteuerliche Behandlung des Tokens ebenfalls genau zu prüfen.
Die ersten Erkenntnisse bei DuBois et fils sind positiv. Seit der Ausgabe der ersten tokenisierten Uhrwerke sind vier Serien auf den Markt gekommen. Drei Serien sind ausverkauft und zwei davon wurden bereits von den Eigentümern vollständig den Uhrenserien DBF007 und DBF008 zugeteilt. Erfreulicherweise hat dieses Geschäftsmodell vielen Neukunden einen ersten Zugang zur Marke ermöglicht und ihnen so einen Einblick in das Wirken dieser alten Uhrenfirma gegeben. Durch die Interaktion mit der Marke über den Token erleben die Kundinnen und Kunden das Entstehen einer Uhr in einer bisher noch nicht dagewesenen Form.
1. Tokenisierte historische Uhrwerke
1.1 Die Philippe DuBois et fils S.A.
Wir schreiben das Jahr 1785. An der Grand Rue in Le Locle (NE) gründet Philippe DuBois aus der Uhrenproduktion seines Vaters eine Aktiengesellschaft: Die Philippe DuBois et fils S.A. war geboren. DuBois et fils ist damit heute eine der ältesten Schweizer Uhrenmarken und eines der wenigen Unternehmen der Branche, die seit ihrer Gründung ohne Unterbruch aktiv war.
Heute produziert DuBois et fils stark limitierte S