Die Schweiz besteuert das Vermögen von Privatpersonen, wobei der Verkehrswert als Grundlage dient. Bei nicht kotierten Aktien, insbesondere bei Start-up-Unternehmen, kann die Bewertung zu unfairen Steuerbelastungen führen. Die Behörden haben daher die Substanzwertmethode angewendet, um diese Belastung zu reduzieren. Dies kann zu Ungleichbehandlungen zwischen Start-ups und anderen Unternehmen führen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Steuerrecht gebietet jedoch eine faire Behandlung. Daher wird vorgeschlagen, dass Start-ups weiterhin nach der Substanzwertmethode bewertet werden. Demgegenüber soll der anlässlich einer Kapitalerhöhung bezahlte Transaktionspreis nur dann als Grundlage für die Vermögenssteuerbewertung dienen, sofern er plausibel ist. Hierfür erfolgt im folgenden Artikel ein Lösungsvorschlag. Damit soll eine faire Besteuerung erreicht werden.