Immigration Step‑up bei Zuzug in die Schweiz
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Der Beitrag zeigt zunächst Systematik und Anwendungsbereich von Art. 61a DBG bzw. Art. 24c StHG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Interaktion mit ausländischen Wegzugsbesteuerungen («Exit Taxes»). Zahlreiche Staaten, insbesondere EU‑Mitgliedstaaten gestützt auf die sog. «Anti-Tax Avoidance»-Direktive (ATAD), besteuern latente Wertsteigerungen im Wegzugszeitpunkt. Ohne koordinierende Massnahmen droht eine wirtschaftliche Doppelbelastung, wenn die Schweiz dieselben Wertsteigerungen nochmals erfasst. Der Immigration Step‑up ermöglicht hier eine korrespondierende Aufdeckung, indem die im Wegzugsstaat besteuerten stillen Reserven in Form erhöhter Steuerwerte in der Schweiz abgebildet werden und über Abschreibungen entlastend steuerwirksam genutzt werden können, ohne dass eine Aufwertung in der Handelsbilanz notwendig wird.
