Mit dem Urteil vom 23. September 2024 fällt das Bundesgericht ein langersehntes Präjudiz zur Frage der internationalen Steuerausscheidung von Schulden und Schuldzinsen bei internationalen Ehegatten und redigiert seinen Entscheid zur internationalen Verlegung von Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten vom März 2023. Was bedeutet dieses Präjudiz für die Praxis und wie sind weitere spannende Praxisfälle zu handhaben.

Titel: Lic. iur., MAS FH in Corporate Taxation, LL.M. International Corporate Taxation
Position: Inhaberin & Geschäftsführerin
Firma: Brawand Tax Advisory GmbH
E-Mail: s.brawand@brawandtax.ch
- Petra Caminada, Stephanie A. Brawand28. September 2023 – A10 Ed. 3/2023
Besteuerung Ehegatten in internationalen Verhältnissen – Steuerausscheidungsfragen
- Private
- International
In der zsis) Ausgabe vom November 2019 setzten sich die Autorinnen mit steuerrechtlichen Stolpersteinen bei der Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis auseinander. Im vorliegenden Beitrag haben sie den Fokus auf die Steuerausscheidung bei internationalen Ehegatten gelegt. Anhand eines Prüfschemas mit drei Fragen zeigen sie auf, dass ein systematisches Vorgehen für die korrekte Steuerausscheidung unerlässlich ist und dass hier noch immer Handlungsbedarf seitens der Veranlagungsbehörde und der Gerichte besteht.
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
- Stephanie A. Brawand27. Mai 2021 – A4 Ed. 2/2021
Ort der tatsächlichen Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung & Homeoffice
- Unternehmen
- International
Seit der Begriff des Ortes der tatsächlichen Verwaltung im Jahr 1951 ins Gesetz aufgenommen wurde, ist die Digitalisierung in grossen Schritten vorangeschritten. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit im Zeitalter von Homeoffice und Videokonferenzen über das Internet die Kriterien wie Büroräumlichkeiten, Fehlen von Personal, fehlende telefonische Erreichbarkeit und die Adressumleitung noch zeitgerecht sind und ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung bei zunehmender Mobilität geographisch überhaupt noch feststellen lässt.
- Petra Caminada, Stephanie A. Brawand28. November 2019 – A10 Ed. 4/2019
Besteuerung Ehegatten im internationalen Verhältnis
- International
- Private
Ein aus steuerrechtlicher Sicht «internationales» Ehegattenverhältnis liegt vor, wenn nur ein Ehegatte in der Schweiz der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, während der andere Ehegatte keine oder lediglich eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz begründet. Es muss sich zudem um eine rechtlich und tatsächlich ungetrennte Ehe handeln. Der Besteuerung von solchen «internationalen» Ehegattenverhältnissen steht die gesetzlich normierte Faktorenaddition entgegen. Letztere vermag jedoch gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts – anders als im interkantonalen Verhältnis – gerade keine Steuerpflicht in der Schweiz begründen.