Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel – ein Begriff, zwei Entwicklungen
- Grundstücke
- Selbständige
Der Begriff des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler im Grundstückgewinnsteuerrecht stellt auf den gleichen Begriff in Rechtsprechung und Praxis bei den Einkommenssteuern ab. Einzige Besonderheit liegt darin, dass dieser Begriff bei der Grundstückgewinnbesteuerung sinngemäss auch auf juristische Personen angewendet werden muss. Die fiskalischen Vorzeichen bei der Grundstückgewinnsteuer sind umgekehrt: Während eine Händlerqualifikation bei der Einkommensbesteuerung zu einer massiven Steuer- und Sozialversicherungsabgabenlast führt, gewährt dieselbe Qualifikation bei der Grundstückgewinnbesteuerung einzig Steuererleichterungen. Wenig überraschend, dass ein und derselbe Begriff sich in unterschiedliche Richtungen entwickelt hat. Welches die neusten Entwicklungen sind, wie stark sie sich in beiden Rechtsgebieten unterscheiden und was eine Publikation der Praxis zu leisten vermag, davon handelt dieser Aufsatz.
